Besucherordnung

Definition grundlegender Begriffe

  • Der Bereich der kulturellen Veranstaltung ist durch eine spezielle Straßenbenutzungsbewilligung und eine Straßensperrung gemäß § 24 des tschechischen Straßenverkehrsgesetzes festgelegt.
  • Ein Besucher der Veranstaltung ist jede Person, die den Veranstaltungsbereich betritt.
  • Der Bereich der kulturellen Veranstaltung ist in Programmbühnen unterteilt, die auf der Orientierungsmappe der kulturellen Veranstaltung markiert sind, sowie in andere öffentlich zugängliche Bereiche.
  • Die Rechte gemäß § 24 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 13/1997 Sb. über Straßenverkehr bleiben erhalten.
  • Der Zugang zu den Programmbühnen ist nur mit einem gültigen Ticket für die kulturelle Veranstaltung möglich. Das Ticket ist ein Armbändchen, das unversehrt getragen werden muss und am Handgelenk zu befestigen ist.
  • Das Ticket muss auf Aufforderung zur Kontrolle vorgelegt werden und ist nicht übertragbar.
  • Die Bedingungen und Höhe des Eintrittspreises sind in einer separaten Preisliste festgelegt, die im Rahmen der Veranstaltungswerbung veröffentlicht wird.

Regeln und Sicherheitsvorschriften für Besucher

  • Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Schäden an Gesundheit und Eigentum entstehen und die Sauberkeit und Ordnung gewahrt bleibt.
  • Zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher und des Schutzes des Eigentums sind Organisatoren und Sicherheitskräfte im Bereich der kulturellen Veranstaltung anwesend. Besucher sind verpflichtet, deren Anweisungen zu befolgen. Besucher, die gegen die Besuchsordnung verstoßen, werden des Veranstaltungsbereichs verwiesen.
  • Beim Betreten des Bereichs der kulturellen Veranstaltung ist der Besucher verpflichtet, sich auf Aufforderung der Sicherheitsagentur oder der Organisatoren einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Wenn der Besucher die Sicherheitskontrolle verweigert, wird ihm der Zugang zum Veranstaltungsbereich verweigert.
  • Es ist verboten, den Bereich der kulturellen Veranstaltung zu betreten, wenn der Besucher stark alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen oder psychotropen Substanzen steht.
  • Es gilt ein Verbot, Waffen (einschließlich Messer und Scheren), gefährliche oder Abwehrgeräte, Glasbehälter, brennbare Substanzen, Drogen und Betäubungsmittel, Spritzen, sicherheitsgefährdende Gegenstände, pyrotechnische Objekte, offenes Feuer, Laserpointer usw. mitzubringen oder zu verwenden.
  • Es ist verboten, Feuer zu entzünden, mit Pyrotechnik zu hantieren, einschließlich des Abfeuerns von „Glücksballons“.
  • Es ist verboten, Fahrzeuge, einschließlich Motorräder, Fahrräder, Rollschuhe, Skateboards oder Segway-Fahrzeuge, ohne die Erlaubnis des Veranstalters in den Veranstaltungsbereich zu bringen.
  • Es ist verboten, Werbe- und Promotionsmaterialien innerhalb des Veranstaltungsbereichs oder in einem Umkreis von 200 Metern vom Veranstaltungsort zu verteilen oder anzubringen, sowie andere Marketingaktivitäten ohne Genehmigung des Veranstalters durchzuführen.
  • Es ist verboten, Zäune, Mauern, Audio- und technische Ausstattungen zu erklimmen oder zu übersteigen oder die Bühne und andere Konstruktionen zu betreten.

Kompetenzen und Pflichten der Organisatoren und Sicherheitskräfte

  • Kontrolle der Tickets beim Eintritt in die kostenpflichtigen Programmbühnen und während des Aufenthalts im Veranstaltungsbereich während der gesamten Veranstaltung.
  • Durchführung einer persönlichen Sicherheitskontrolle beim Eintritt (Verbot des Mitführens gefährlicher oder unzulässiger Gegenstände).
  • Verlassen des Veranstaltungsbereichs durch Personen, die keine gültigen Tickets haben, aggressiv sind und die Sicherheit gefährden, nicht autorisierte Verkäufer oder Verkäufer, die gegen Verkaufsbedingungen verstoßen, sowie Drogenhändler.
  • Verhinderung des Zugangs von Besuchern zu Bereichen mit einem Betretungsverbot für die Öffentlichkeit.
  • Sicherung des Eigentums des Veranstalters.

Haftung

  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Eigentum (Verlust und Diebstahl von Gegenständen) oder an der Gesundheit von Besuchern, die durch verantwortungsloses Verhalten anderer Besucher verursacht werden.

Medizinische Versorgung

  • Notwendige medizinische Versorgung wird vom Roten Kreuz Tschechiens im Gebäude des Rathauses am Svornosti-Platz erbracht. Bei größeren Unfällen oder Unfällen außerhalb des Veranstaltungsbereichs rufen Sie 155 oder 112 an.

Programmänderungen

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern oder die Veranstaltung wegen schlechten Wetters zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer und des Eigentums vorzeitig abzubrechen.

 

In Český Krumlov, 20. 1. 2025

Jan Vozábal
Stadttheater Český Krumlov
Direktor

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