Besucherordnung

Definition von Grundbegriffen

  1. Der Veranstaltungsort der Kulturveranstaltung ist durch eine Straßensondergenehmigung und eine Straßensperrung gemäß § 24 des Straßengesetzes festgelegt.
  2. Ein Besucher einer Veranstaltung ist jede Person, die den Veranstaltungsort einer Kulturveranstaltung betritt.
  3. Der Veranstaltungsort ist in Programmbühnen, die auf dem Kulturveranstaltungs-Orientierungsplan gekennzeichnet sind, und andere öffentlich zugängliche Bereiche unterteilt.
  4. Die Rechte gemäß § 24 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg. über Straßen bleiben gewahrt.
  5. Die Programmbereiche können nur mit einem gültigen Ticket für die Kulturveranstaltung betreten werden. Die Eintrittskarte hat die Form eines Eintrittsbandes, das unversehrt sein und am Handgelenk getragen werden muss.
  6. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  7. Die Bedingungen und die Höhe des Eintrittspreises werden in einer gesonderten Preisliste festgelegt, die im Rahmen der Werbung für die Veranstaltung veröffentlicht wird.

Verpflichtungen der Besucher

  1. Die Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Gesundheits- und Sachschäden vermieden und Sauberkeit und Ordnung aufrechterhalten werden.
  2. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher und zur Bewachung des Eigentums sind der Organisationsdienst und der Sicherheitsdienst im Bereich der Kulturveranstaltung anwesend und die Besucher sind verpflichtet, ihren Anweisungen Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Besucherordnung verstoßen, werden vom Veranstaltungsort verwiesen.
  3. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes ist der Besucher verpflichtet, sich auf Verlangen des Sicherheitsdienstes oder des Organisationsdienstes einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Bei Verweigerung der Kontrolle wird dem Besucher der Zutritt zum Bereich der Kulturveranstaltung untersagt.
  4. Zuständigkeiten und Pflichten des Personals des Organisationsdienstes und des Sicherheitsdienstes: Kontrolle der Eintrittskarten am Eingang zu den kostenpflichtigen Programmbühnen und bei der Bewegung innerhalb des Veranstaltungsbereichs während der gesamten Kulturveranstaltung; Personendurchsuchung am Eingang (Verbot des Mitbringens gefährlicher und nicht zugelassener Gegenstände); Verweis einer Person aus den Räumlichkeiten (Person ohne gültige Eintrittskarte, aggressive Personen, bei Bedrohung der Sicherheit, nicht zugelassene Verkäufer und Verkäufer, die gegen die vertraglichen Verkaufsbedingungen verstoßen, Händler von Betäubungsmitteln aller Art); Verhinderung des Zugangs von Besuchern zu den Räumlichkeiten mit einem Betretungsverbot, Sicherung des Eigentums des Veranstalters.
  5. Personen, die stark alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen stehen, ist der Zutritt verboten.
  6. Es ist verboten, Waffen (einschließlich Messer und Scheren), gefährliche oder defensive Vorrichtungen, Glasbehälter, brennbare Stoffe, Drogen und Narkotika, Spritzen, sicherheitsgefährdende Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände, offene Flammen, Laserpointer usw. mitzubringen oder zu verwenden.
  7. Feuer und Pyrotechnik, einschließlich des Loslassens von "Glücksballons" (Feuerballons), sind verboten.
  8. Einfahrt von Fahrzeugen, einschließlich Motorräder und Fahrräder, Rollschuhe und Skateboards, Segway-Fahrzeuge ohne Erlaubnis des Veranstalters auf das Veranstaltungsgelände ist verboten.
  9. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Eigentum (Verlust und Diebstahl von Gegenständen) und Gesundheit der Besucher, die durch unverantwortliches Verhalten anderer Besucher verursacht werden.
  10. Die notwendige medizinische Versorgung wird vom Tschechischen Roten Kreuz im Rathausgebäude am Platz Svornosti gewährleistet. Im Falle eines schweren Unfalls oder eines Unfalls außerhalb des Veranstaltungsortes rufen Sie die Nummer 155 oder 112 an.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer und des Eigentums bei schlechtem Wetter das Programm zu ändern, die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig abzubrechen.
  12. Es ist verboten, in den Veranstaltungsräumen und im Umkreis von 200 m um den Veranstaltungsort ohne Genehmigung des Veranstalters Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial zu verteilen oder anzubringen oder andere Marketingaktivitäten durchzuführen.
  13. Es ist verboten, auf, bzw. über Zäune, Mauern, Ton- und technische Anlagen zu klettern, die Bühne und andere Einrichtungen zu betreten.

 

In Český Krumlov, 10. 2. 2023

Jan Vozábal
Stadttheater (Městské divadlo) Český Krumlov
Direktor

 

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